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AGB
2.0 Garantieleistung
2.1 Ausgetönte Inschrift 2 Jahre.
2.2 Geradestehen des Grabmales 5 Jahre ab dem Versetzdatum.
Grabmale, welche nach Ablauf der Garantie gerichtet werden müssen, wird eine neue
Garantie von 1 Jahr gewährt.
Ausgenommen sind die Garantieleistungen, welche durch Bodenveränderungen
(Grabeinbruch, Neusetzung von Pflanzen jeglicher Art und Korrekturen durch Dritte)
hervorgerufen werden.